Praetura deinde functus, cum exitu anni discordia inter triumuiros orta esset, retentis ultra iustum tempus insignibus l.
von sheyenne.847 am 17.11.2016
Nachdem er sein Amt als Prätor beendet hatte, behielt er seine Amtsinsignien länger als gesetzlich erlaubt, als am Jahresende Zwistigkeiten zwischen den Triumvirn ausbrachen.
von christoph8833 am 03.04.2016
Nachdem er das Amt des Prätors innegehabt htate, als am Jahresende Zwietracht unter den Triumvirn aufgetreten war, behielt er die Amtsabzeichen über die gesetzliche Zeit hinaus