Cetera quoque non nisi per magistratus et iure ordinario agebantur, tanta consulum auctoritate, ut legati ex africa adierint eos querentes, trahi se a caesare ad quem missi forent.
von sam.924 am 16.09.2020
Die anderen Angelegenheiten wurden ebenfalls nur durch Magistrate und nach ordentlichem Recht geführt, mit einer derart großen Autorität der Konsuln, dass Legaten aus Afrika sich bei ihnen beschwerten, sie würden von Caesar zu dem gezogen, zu dem sie ursprünglich entsandt worden waren.
von phillipp.833 am 31.10.2024
Alle anderen Angelegenheiten wurden ausschließlich durch Beamte und auf ordnungsgemäßen rechtlichen Wegen behandelt. Die Konsuln besaßen eine solche Autorität, dass Gesandte aus Afrika zu ihnen kamen, um sich darüber zu beschweren, dass sie von Caesar gezwungen wurden, zu ihm zu kommen, obwohl er eigentlich ihr beabsichtigtes Ziel war.