Postulatus appellato demum collegio optinuit, cum rei publicae causa abesset reus ne fieret.
von vanessa823 am 28.01.2024
Als er angeklagt wurde, gewann er schließlich seinen Berufungsantrag beim Rat, indem er argumentierte, dass er nicht vor Gericht gestellt werden könne, da er in Regierungsangelegenheiten abwesend sei.
von mio.l am 14.07.2016
Nachdem er angeklagt worden war und das Kollegium schließlich angerufen worden war, erwirkte er, dass er aufgrund seiner Abwesenheit im Dienste des Staatswohls nicht als Beklagter herangezogen würde.