De quodam etiam negotio ita ex tabella pronuntiasse creditur, secundum eos se sentire, qui vera proposuissent.
von mira.o am 29.10.2013
Bezüglich einer bestimmten Angelegenheit soll er, wie man glaubt, aus einer Aufzeichnung verlautbart haben, dass er sich denjenigen anschloss, die Wahres vorgebracht hatten.
von martin.m am 21.10.2024
Es heißt, dass er in einem bestimmten Fall sein Urteil aus einem schriftlichen Dokument verkündete und erklärte, dass er diejenigen unterstütze, die die Wahrheit gesagt hätten.