Abnepotem, etiam libertini filio tribuit, sed sub condicione si prius ab equite r.
von kristoph.902 am 16.08.2017
Den Urenkelsstand gewährte er auch dem Sohn eines Freigelassenen, aber unter der Bedingung, dass dieser zuvor ein römischer Ritter gewesen sei.
von nickolas.9937 am 17.06.2018
Er gewährte dem Sohn eines Freigelassenen auch den Status des Urgroßenkels, jedoch nur unter der Bedingung, dass zunächst ein Ritter...