Sanxit ut pupillis extra ordinem tutores a consulibus darentur, utque ii, quibus a magistratibus provinciae interdicerentur, urbe quoque et italia summoverentur.
von thilo9941 am 27.04.2020
Er verfügte, dass Konsuln Vormünder für Waisen durch besondere Verfahren ernennen sollten, und dass diejenigen, denen von Magistraten Provinzen untersagt wurden, auch aus der Stadt und Italien ausgewiesen werden sollten.
von janik.u am 12.02.2022
Er verfügte, dass Pupillen außerhalb der regulären Ordnung Vormünder von den Konsuln gestellt werden sollten, und dass diejenigen, denen von den Magistraten die Provinzen untersagt waren, auch aus der Stadt und Italien entfernt werden sollten.