Iuris dictionem de fidei commissis quotannis et tantum in urbe delegari magistratibus solitam in perpetuum atque etiam per provincias potestatibus demandavit.
von conradt861 am 29.05.2015
Die Gerichtsbarkeit bezüglich der Fideikommisse, die jährlich und ausschließlich in der Stadt den Magistraten übertragen wurde, übertrug er dauerhaft und auch in den Provinzen an die Behörden.
von mia.o am 21.05.2018
Er machte die Gerichtsbarkeit über Treuhandangelegenheiten, die zuvor nur jährlich den Magistraten in Rom übertragen worden war, dauerhaft und erstreckte sie auch auf Provinzbehörden.