Ambobus communem sepulturae honorem tribuit ac tumulum ab ipsis incohatum perfici iussit.
von finja851 am 20.03.2016
Er gewährte beiden die gemeinsame Ehre der Bestattung und befahl, das von ihnen begonnene Grabmal zu vollenden.
von emilie.f am 09.09.2013
Er verlieh ihnen beiden eine gemeinsame Grabehre und ordnete an, dass das von ihnen begonnene Grabmal vollendet werde.