Neque aut crebrius aut perfidiosius rebellantis graviore umquam ultus est poena, quam ut captivos sub lege venundaret, ne in vicina regione servirent neve intra tricensimum annum liberarentur.
von jasmin.j am 29.06.2015
Er verhängte niemals eine härtere Strafe gegen Rebellen, und sei ihre Auflehnung noch so häufig oder verräterisch, als sie als Kriegsgefangene verkauft zu werden, mit der Auflage, weder in benachbarten Regionen zu dienen noch innerhalb von dreißig Jahren freigelassen zu werden.
von adam.v am 14.06.2018
Weder diejenigen, die häufiger oder verräterischer rebellierten, bestrafte er jemals mit schwererer Strafe, als dass er die Gefangenen unter der Bedingung verkaufte, dass sie nicht in der Nachbarregion dienen und nicht innerhalb von dreißig Jahren freigelassen würden.