Illi enim perquos ista corpora efficiuntur iure aut officio cohaerent, natura diductiet singuli sunt.
von zoe.a am 12.02.2014
Diejenigen nämlich, durch die diese Körper hervorgebracht werden, hängen durch Gesetz oder Pflicht zusammen, sind aber von Natur aus getrennt und einzeln.
von nikolas933 am 24.05.2014
Während die Personen, die diese Organisationen bilden, rechtlich oder durch Pflicht miteinander verbunden sind, bleiben sie von Natur aus als Einzelpersonen getrennt und unabhängig.