Inter hos tamen iocos inpune tulit ante iudicium adulter, in iudicio leno, qui damnationem peius effugit quam meruit.
von lijas.x am 20.05.2016
Während all dieser Scherze entging er der Strafe als Ehebrecher vor dem Prozess und als Zuhälter während des Verfahrens, wobei er der Verurteilung auf eine Weise entkam, die noch beschämender war als er es verdiente.
von rose8886 am 05.05.2014
Unter diesen Späßen ertrug ein Ehebrecher vor dem Gerichtsverfahren ungestraft seine Lage, während der Verhandlung ein Zuhälter, der einer Verurteilung entging, die schlimmer war, als er verdiente.