Nam cui, etiam si merita non antecessissent, oportebat ignosci, post beneficia laedenti plus quam venia debetur.
von aleksandar838 am 24.10.2017
Denn für ihn, selbst wenn keine Verdienste vorausgegangen wären, dem zu vergeben gebührte, schuldet man nach Wohltaten, die ihm zugefügt wurden, mehr als nur Vergebung.
von Aaliyah am 22.01.2016
Jemand, der Vergebung verdient, selbst bevor er gute Taten vollbringt, verdient gewiss mehr als nur Vergebung nach erbrachten Wohltaten, auch wenn er danach Schaden verursacht.