Differam hoc in praesentia; desiderat enim propriam et longam exsecutionem, quemadmodum populo disserendum, quid sibi apud populum permittendum sit, quid populo apud se.
von mariella972 am 25.02.2022
Ich werde dies vorerst zurückstellen, da es eine eigene ausführliche Erörterung erfordert, wie man die Öffentlichkeit ansprechen sollte, welche Freiheiten man sich selbst im öffentlichen Raum gestatten kann und welche Freiheiten man im Gegenzug der Öffentlichkeit zugestehen sollte.
von dua.g am 05.03.2022
Ich werde dies vorläufig aufschieben; denn es erfordert eine eigene und ausführliche Behandlung, auf welche Weise es mit dem Volk zu erörtern ist, was sich selbst gegenüber dem Volk erlaubt werden muss, was dem Volk gegenüber sich selbst.