Ingratum uocabis eum, cui beneficium inscio et, si scisset, non accepturo inpositum est.
von dean972 am 19.04.2016
Du wirst jemanden undankbar nennen, wenn ihm eine Gunst ohne sein Wissen aufgezwungen wurde, und er sie nicht angenommen hätte, selbst wenn er davon gewusst hätte.
von lillie859 am 25.04.2024
Undankbar wirst du ihn nennen, dem eine Wohltat, während er unwissend war und, hätte er es gewusst, nicht bereit gewesen wäre anzunehmen, auferlegt wurde.