A consuetudine quaedam, quae dicimus, abhorrent, deinde alia uia ad consuetudinem redeunt: negamus iniuriam accipere sapientem, tamen, qui illum pugno percusserit, iniuriarum damnabitur; negamus stulti quidquam esse, et tamen eum, qui rem aliquam stulto subripuit, furti condemnabimus; insanire omnes dicimus, nec omnes curamus elleboro; his ipsis, quos uocamus insanos, et suffragium et iuris dictionem conmittimus.
von mourice954 am 25.01.2014
Von der Gewohnheit weichen gewisse Dinge, die wir sagen, stark ab, und kehren dann auf andere Weise zur Gewohnheit zurück: Wir bestreiten, dass ein Weiser eine Beleidigung erfährt, und doch wird derjenige, der ihn mit der Faust geschlagen hat, wegen Beleidigung verurteilt; wir bestreiten, dass einem Narren etwas gehört, und dennoch werden wir denjenigen wegen Diebstahls verurteilen, der dem Narren etwas gestohlen hat; wir sagen, alle seien wahnsinnig, behandeln aber nicht alle mit Nieswurz; eben jenen, die wir Wahnsinnige nennen, vertrauen wir sowohl das Wahlrecht als auch die Rechtsprechung an.
von Filip am 18.05.2015
Einige unserer philosophischen Aussagen scheinen der gängigen Praxis zu widersprechen, um dann auf andere Weise zu ihr zurückzukehren: Wir behaupten, dass ein weiser Mensch nicht verletzt werden kann, und verurteilen dennoch jemanden wegen Körperverletzung, der ihn schlägt; wir sagen, dass ein Narr nichts besitzt, und verurteilen trotzdem jemanden wegen Diebstahls, der ihm etwas stiehlt; wir erklären, dass alle verrückt sind, behandeln aber nicht jeden mit Medikamenten; und wir erteilen sogar Wahlrechte und rechtliche Autorität an eben jene Menschen, die wir als geisteskrank bezeichnen.