Eodem quidem momento, quo obligatus es, si uis, cum quolibet paria fecisti, quoniam, qui libenter beneficium accipit, reddidit.
von ali853 am 19.01.2015
In dem Moment, in dem du verpflichtet bist, kannst du, wenn du willst, mit jedem gleichgestellt sein, da derjenige, der eine Wohltat gerne annimmt, sie bereits erwidert hat.
von mark.921 am 21.09.2013
In dem Moment, in dem du etwas erhältst, kannst du die Schuld sofort begleichen, wenn du willst, denn wer eine Gunst dankbar annimmt, hat sie bereits zurückgegeben.