Huic enim reddendum est, quantum accepi, et, si reddidi, solutus sum ac liber; at illi et plus soluendum est, et nihilo minus etiam relata gratia cohaeremus; debeo enim, cum reddidi, rursus incipere, manetque amicitia; non reciperem indignum, sic ne in beneficiorum quidem sacratissimum ius, ex quo amicitia oritur.
von lucia.v am 05.04.2021
Wenn man etwas ausleiht, muss man nur zurückgeben, was man erhalten hat, und sobald man es zurückgezahlt hat, ist man frei von Verpflichtungen. Aber bei der Freundschaft ist es anders - man muss mehr geben, und selbst nach dem Erwidern einer Gunst bleibt man verbunden. Sobald man eine Gunst erwidert hat, beginnt der Kreislauf erneut, und die Freundschaft setzt sich fort. Genau wie ich keine unwürdige Person als Freund akzeptieren würde, würde ich sie auch nicht in dieses heilige System des Gunstaustauschs aufnehmen, aus dem die Freundschaft entsteht.
von denis.825 am 19.07.2017
Diesem muss ich so viel zurückgeben, wie ich empfangen habe, und wenn ich zurückgegeben habe, bin ich gelöst und frei; jenem aber muss mehr gezahlt werden, und dennoch bleiben wir auch bei zurückgegebener Gunst verbunden; denn ich muss, nachdem ich zurückgegeben habe, von neuem beginnen, und die Freundschaft bleibt bestehen; einen unwürdigen würde ich nicht wieder aufnehmen, so auch nicht in das heiligste Gesetz der Wohltaten, aus dem die Freundschaft entsteht.