Si non contigit praeuenire, plura rogantis uerba intercidamus; ne rogati uideamur sed certiores facti, statim promittamus facturosque nos, etiam ante quam interpellemur, ipsa festinatione adprobemus.
von viktor963 am 31.03.2016
Wenn es nicht möglich war, zuerst zu handeln, so lasst uns die vielen Worte des Fragenden abkürzen; damit wir nicht als Befragte, sondern als Unterrichtete erscheinen, lasst uns sofort versprechen und durch unsere Eile selbst beweisen, dass wir es tun werden, noch bevor wir angesprochen werden können.