Nec illis fraudi est, si aliud in censum detulerunt; proximus enim poeta suum illas ferre nomen iubet.
von lilya.944 am 07.03.2021
Es gereicht ihnen nicht zum Schaden, wenn sie im Zensus etwas anderes angegeben haben; denn der nächstgelegene Dichter befiehlt ihnen, seinen Namen zu tragen.
von zoey.o am 03.09.2016
Es bereitet ihnen keine Schwierigkeiten, wenn sie sich unter einem anderen Namen angemeldet haben, da der nächste Dichter will, dass sie stattdessen seinen Namen verwenden.