Igitur omnia iumenta sarcinis leuari iubet nisi frumento dierum decem, ceterum utris modo et alia aquae idonea portari.
von julius.c am 10.04.2024
Er befahl, alle Lasttiere von ihrer Ladung zu befreien, außer mit Getreide für zehn Tage, und sie sollten nur Wasserschläuche und andere für Wasser geeignete Behälter tragen.
von jayden.m am 24.08.2022
Daher befiehlt er, dass alle Lasttiere von ihren Lasten befreit werden, ausgenommen Getreide für zehn Tage, ferner nur Wasserschläuche und andere geeignete Wasserbehälter.