Sin captus pravis cupidinibus ad inertiam et voluptates corporis pessum datus est, perniciosa libidine paulisper usus, ubi per socordiam vires tempus ingenium diffluxere, naturae infirmitas accusatur: suam quisque culpam auctores ad negotia transferunt.
von mathis.f am 24.01.2015
Wenn er aber von bösen Begierden ergriffen, der Muße und den Körperfreuden verfallen ist, nachdem er kurzzeitig einer schädlichen Leidenschaft gefrönt hat, und wenn durch Nachlässigkeit seine Kraft, Zeit und Begabung dahingeschwunden sind, dann wird die Schwäche der Natur beschuldigt: Die Urheber übertragen ihre eigene Schuld auf ihre Angelegenheiten.
von yannick.a am 05.02.2023
Wenn aber jemand von bösen Begierden ergriffen wird und in Trägheit und körperliche Genüsse versinkt, nachdem er kurz einer schädlichen Leidenschaft gefrönt hat, und wenn seine Kraft, Zeit und Fähigkeiten durch Gleichgültigkeit verschwendet sind, dann beschuldigt er die menschliche Natur: Die Menschen schieben ihre eigene Schuld auf die Umstände.