Nam cetera maleficia tum persequare, ubi facta sunt; hoc, nisi provideris, ne accidat, ubi evenit, frustra iudicia inplores: capta urbe nihil fit reliqui victis.
von Cato am 22.09.2020
Denn die übrigen Verbrechen mag man verfolgen, sobald sie gemacht worden sind; wenn man nicht dafür sorgt, dass es nicht geschieht, sobald es eintritt, wird man vergeblich die Gerichte anrufen. Ist die Stadt eingenommen, bleibt den Besiegten nichts zurück.
von mohammad8948 am 19.09.2024
Andere Verbrechen kannst du verfolgen, nachdem sie geschehen sind; aber bei diesem hier, wenn du nicht verhinderst, dass es eintritt, ist es sinnlos, nach seinem Eintreten die Gerichte um Hilfe zu bitten: Ist eine Stadt erst erobert, bleibt den Besiegten nichts übrig.
von leona956 am 30.05.2015
Andere Verbrechen kannst du verfolgen, nachdem sie begangen wurden; dieses hier, es sei denn, du hast vorgesorgt, dass es nicht geschehe, wenn es eintritt, kannst du vergeblich die Gerichte anrufen: Wenn die Stadt erobert ist, bleibt den Besiegten nichts übrig.