Nam si digna poena pro factis eorum reperitur, novum consilium adprobo; sin magnitudo sceleris omnium ingenia exsuperat, his utendum censeo, quae legibus conparata sunt.
von wolfgang.w am 02.07.2015
Denn wenn eine angemessene Strafe für ihre Taten gefunden wird, billige ich den neuen Vorschlag; wenn jedoch das Ausmaß des Verbrechens das Verständnis aller übersteigt, halte ich es für notwendig, jene Mittel zu verwenden, die gesetzlich vorgesehen sind.
von elea.s am 22.11.2020
Wenn wir eine Strafe finden können, die ihren Verbrechen entspricht, unterstütze ich den neuen Vorschlag; aber wenn das Verbrechen so enorm ist, dass es niemand begreifen kann, meine ich, dass wir uns an die bereits von unseren Gesetzen festgelegten Strafen halten sollten.