Rationes autem in primis tibi rerum publicarum excutiendae sunt; nam et esse eas vexatas satis constat.
von frederik9863 am 29.11.2017
Die Rechenschaftsberichte der öffentlichen Angelegenheiten müssen von Ihnen zunächst geprüft werden; denn es ist hinreichend bekannt, dass sie beeinträchtigt sind.
von enes.972 am 12.06.2016
Du musst zunächst die öffentlichen Konten prüfen; es ist offensichtlich, dass sie völlig durcheinander sind.