Eumolpus respondit complexurum se libello quae rei publicae peteret, ceterum quod ad sepultos pertineret non accusatorem se sed advocatum flavi archippi, cuius mandata pertulisset.
von eric865 am 18.02.2022
Eumolpus erwiderte, dass er in seinem Dokument alles aufnehmen werde, was der Staat verlange, jedoch in Bezug auf die Bestatteten trete er nicht als Ankläger, sondern als Verteidiger des Flavius Archippus auf, dessen Weisungen er gefolgt sei.
von alexander.a am 09.06.2018
Eumolpus antwortete, dass er in einem Dokument festhalten würde, was die Republik fordere, aber was die Bestatteten betreffe, sei er nicht ein Ankläger, sondern der Verteidiger des Flavius Archippus, dessen Aufträge er ausgeführt habe.