Ego cum dandam dilationem et consulendum existimarem in re ad exemplum pertinenti, dixi utrique parti ut postulationum suarum libellos darent.
von jonna.t am 25.04.2020
Ich, als ich der Ansicht war, dass eine Verzögerung gewährt und eine Beratung in einer präzedenzrelevanten Angelegenheit erfolgen sollte, wies ich beide Parteien an, schriftliche Darstellungen ihrer Ansprüche zu verfassen.
von malina869 am 08.08.2013
Da ich der Ansicht war, dass dieser Fall richtungsweisend sei und einer sorgfältigen Prüfung bedürfe, habe ich beide Parteien aufgefordert, schriftliche Darlegungen ihrer Ansprüche einzureichen.