Eadem lege comprehensum est, ut qui ceperint magistratum sint in senatu.
von peter854 am 07.12.2016
In demselben Gesetz ist festgelegt, dass diejenigen, die ein Magistratsamt übernommen haben, im Senat sein sollen.
von elin.g am 28.12.2017
Dasselbe Gesetz bestimmt, dass diejenigen, die in ein öffentliches Amt gewählt wurden, Mitglieder des Senats werden sollen.