Vereor enim ne aut excessisse aut non implesse officii mei partes videar.
von konrad.f am 12.10.2024
Ich befürchte, ich könnte entweder zu weit gegangen sein oder meine Pflichten nicht erfüllt haben.
von dua.9814 am 19.01.2021
Ich befürchte, dass ich entweder als übereifrig erscheinen oder die Pflichten meines Amtes nicht erfüllt zu haben scheine.