Ut decreta quibus damnati erant proferebantur, ita nulla monumenta quibus liberati probarentur.
von emelie944 am 22.07.2019
Während Aufzeichnungen ihrer Verurteilungen leicht verfügbar waren, gab es keine Beweise für ihre Freisprüche.
von maurice.y am 23.12.2013
Ebenso wie die Dekrete, durch die sie verurteilt worden waren, vorgelegt wurden, so wurden keine Dokumente nachgewiesen, durch die sie freigesprochen worden wären.