Qui igitur intra hos proximos decem annos damnati nec ullo idoneo auctore liberati sunt, hos oportebit poenae suae reddi; si qui vetustiores invenientur et senes ante annos decem damnati, distribuamus illos in ea ministeria, quae non longe a poena sint.
von dominik.l am 26.06.2016
Diejenigen also, die innerhalb der letzten zehn Jahre verurteilt und nicht durch eine rechtmäßige Autorität freigelassen wurden, diese müssen ihrer Strafe wieder zugeführt werden; sollten ältere und vor zehn Jahren verurteilte Personen gefunden werden, so wollen wir sie jenen Diensten zuweisen, die nicht weit von einer Bestrafung entfernt sind.
von fillip824 am 16.01.2018
Diejenigen, die in den vergangenen zehn Jahren verurteilt und ohne rechtmäßige Autorität freigelassen wurden, müssen zurückkehren, um ihre Strafen zu verbüßen. Sollten wir ältere Gefangene finden, die vor mehr als zehn Jahren verurteilt wurden, sollten wir ihnen Aufgaben zuweisen, die einer Strafe nahekommen.