Erit autem vel hoc maxime corrigendum, quod qui damnati ad poenam erant, non modo ea sine auctore, ut scribis, liberati sunt, sed etiam in condicionem proborum ministrorum retrahuntur.
von lars.r am 01.10.2024
Jedoch wird dies insbesondere zu korrigieren sein, dass diejenigen, die zur Strafe verurteilt waren, nicht nur ohne Urheber, wie du schreibst, davon befreit wurden, sondern sogar in den Stand rechtschaffener Diener zurückgeführt werden.
von aileen.w am 16.01.2023
Diese Situation muss insbesondere korrigiert werden: Personen, die zur Strafe verurteilt wurden, sind nicht nur ohne ordnungsgemäße Ermächtigung freigelassen worden, wie Sie erwähnen, sondern werden sogar wieder in Positionen als angesehene Beamte zurückversetzt.