Lecti sunt, inquisitio peccavit; si vicarii dati, penes eos culpa est qui dederunt; si ipsi, cum haberent condicionis suae conscientiam, venerunt, animadvertendum in illos erit.
von luna.858 am 31.10.2018
Sie wurden ausgewählt, die Auswahl hat gefehlt; wenn Stellvertreter gegeben wurden, liegt die Schuld bei denen, die sie gegeben haben; wenn sie selbst, mit Bewusstsein ihrer Lage, gekommen sind, wird gegen sie vorgegangen werden müssen.
von aria943 am 20.08.2018
Wenn sie unsachgemäß ausgewählt wurden, liegt ein Fehler im Auswahlverfahren vor. Wurden sie als Vertreter eingesetzt, so trifft die Schuld diejenigen, die sie ernannt haben. Sind sie jedoch von sich aus aufgetreten und waren sich ihres Status bewusst, müssen sie zur Rechenschaft gezogen werden.