Quin etiam in testamentis debes adnotasse: nisi quis forte alterutri nostrum amicissimus, eadem legata et quidem pariter accipimus.
von finnya879 am 18.07.2021
Überdies müsst ihr bemerkt haben: Es sei denn, jemand ist besonders befreundet mit einem von uns, erhalten wir dieselben Zuwendungen und zwar in gleicher Weise.
von mailo9921 am 11.06.2022
Du wirst sicherlich schon in Testamenten bemerkt haben: Wir erhalten die gleichen Vermächtnisse in gleichen Anteilen, es sei denn, der Erblasser ist einem von uns besonders verbunden.