Enumeravit crimina foeda manifesta; quae ille cum diluere non posset, ita regessit, ut dum defenditur turpis, dum accusat sceleratus probaretur.
von lana937 am 12.12.2021
Er zählte offensichtliche und abscheuliche Verbrechen auf; als er sich nicht verteidigen konnte, bewies seine Antwort nur, dass er sowohl in seiner Verteidigung beschämend als auch in seinen Anschuldigungen verbrecherisch war.
von aria8893 am 30.01.2021
Er zählte schändliche und offenkundige Verbrechen auf; die er nicht zu widerlegen vermochte, warf er derart zurück, dass er, während er sich als niederträchtig verteidigt, während er anklagt, als verbrecherisch erwiesen wurde.