Absolutus est sententia designati consulis afrani dextri, cuius haec summa: melius quidem nominatum fuisse facturum, si causam vicetinorum eodem animo quo susceperat pertulisset; quia tamen in hoc genus culpae non fraude incidisset, nihilque dignum animadversione admisisse convinceretur, liberandum, ita ut vicetinis quod acceperat redderet.
von lucie.833 am 07.03.2022
Der designierte Konsul Afranius Dexter wurde mit folgendem Urteil freigesprochen: Obwohl er die Angelegenheit der Vicetiner besser hätte zu Ende bringen sollen mit derselben Hingabe, mit der er sie übernommen hatte, wurde er freigelassen, da er nicht durch betrügerische Absicht in diesen Fehler geraten war und ihm nichts Strafwürdiges nachgewiesen werden konnte, unter der Auflage, den Vicetinern zurückzugeben, was er von ihnen erhalten hatte.
von milla.u am 16.11.2018
Freigesprochen wurde durch Urteil der designierte Konsul Afranius Dexter, dessen Urteilsspruch wie folgt lautete: Der Ernannte hätte allerdings besser gehandelt, wenn er den Fall der Vicetini mit demselben Geist, mit dem er ihn übernommen hatte, durchgeführt hätte; da er jedoch in diese Art von Verfehlung nicht durch Betrug geraten war und ihm nichts Strafwürdiges nachgewiesen werden konnte, sollte er freigelassen werden, unter der Auflage, dass er den Vicetini das Erhaltene zurückgebe.