Haec ego scribere publice supersedi, primum quod memineram pro necessitudine amicitiae nostrae, pro facultate prudentiae tuae et debere te et posse perinde meis ac tuis partibus fungi; deinde quia verebar ne modum, quem tibi in sermone custodire facile est, tenuisse in epistula non viderer.
von lorenz.831 am 11.07.2013
Ich habe mich bisher zurückgehalten, diese Angelegenheiten öffentlich zu beschreiben, zunächst weil ich weiß, dass du aufgrund unserer engen Freundschaft und deines guten Urteils meine Angelegenheiten ebenso gut handhaben kannst und sollst wie deine eigenen. Zweitens war ich besorgt, dass ich in einem Brief nicht dieselbe Zurückhaltung zu zeigen scheine, die du in Gesprächen so mühelos bewahrst.
von diana.a am 30.05.2024
Diese Dinge habe ich zu veröffentlichen unterlassen, zunächst weil ich mich erinnerte, dass ihr aufgrund unserer Freundschaftsverbindung und aufgrund eurer Klugheit sowohl verpflichtet seid als auch gleichermaßen in der Lage seid, meine Aufgaben wie eure eigenen zu erfüllen; dann weil ich befürchtete, dass die Mäßigung, die euch in der Unterhaltung leicht fällt, ich in einem Brief nicht eingehalten zu haben scheine.