Verum illuc unde coepi, ne secundum legem meam iure reprendar, si longior fuero in hoc in quod excessi.
von jolie.938 am 14.06.2014
Aber lassen Sie mich dorthin zurückkehren, wo ich begonnen habe, damit ich nicht zu Recht nach meinen eigenen Regeln gerügt werde, wenn ich zu lange von meinem Thema abschweife.
von mathea.863 am 27.12.2013
Doch zurück zu dem Punkt, von dem ich ausging, damit ich nicht zu Recht nach meinem eigenen Gesetz getadelt werde, falls ich zu lange in dieser Abschweifung verweile, in die ich geraten bin.