Cum in provinciam quaestor exisset, scribamque qui sorte obtigerat ante legitimum salarii tempus amisisset, quod acceperat scribae daturus, intellexit et statuit subsidere apud se non oportere.
von marta901 am 08.01.2015
Nachdem er als Quästor in seine Provinz gekommen war, verlor er seinen Schreiber, der ihm per Los zugeteilt worden war, noch vor dem üblichen Zeitpunkt der Gehaltsauszahlung. Er erkannte, dass er das Geld, das als Gehalt für den Schreiber vorgesehen war, nicht für sich behalten sollte.
von fin.v am 21.02.2024
Als er als Quästor in die Provinz gegangen war und den Schreiber, der ihm per Los zugeteilt worden war, vor der gesetzlichen Gehaltszeit verloren hatte, verstand und entschied er, dass es nicht angemessen sei, das, was er für den Schreiber erhalten hatte, bei sich zu behalten.