Nam modo legatos interrogabam, docuissentne me aliquid quod re probari posse confiderent; modo consilium a senatu petebam, putaretne debere me, si quam haberem in dicendo facultatem, in iugulum innocentis quasi telum aliquod intendere; postremo totum locum hoc fine conclusi: dicet aliquis: iudicas ergo.
von anabell873 am 10.11.2017
Ich war hin- und hergerissen zwischen dem Befragen der Botschafter, ob sie mir etwas beigebracht hätten, von dem sie überzeugt waren, dass es bewiesen werden könnte, und dem Einholen des Rates des Senats, ob ich meine Redefähigkeit wie eine Waffe nutzen sollte, die auf die Kehle eines Unschuldigen gerichtet ist. Schließlich beendete ich diese ganze Diskussion mit diesen Worten: Jemand wird sagen: Also fällst du doch ein Urteil.
von zoey.966 am 27.06.2023
Zunächst befragte ich die Legaten, ob sie mir etwas beigebracht hätten, von dem sie vertrauten, dass es durch Tatsachen bewiesen werden könne; dann suchte ich Rat im Senat, ob sie dächten, dass ich, wenn ich irgendeine Redefähigkeit besäße, auf die Kehle eines Unschuldigen zielen sollte, gleichsam als wäre es eine Waffe; schließlich beendete ich diesen ganzen Abschnitt mit diesem Schluss: Jemand wird sagen: Also richtest du.