Placuit in primis ipsum classicum ostendere nocentem: hic aptissimus ad socios eius et ministros transitus erat, quia socii ministrique probari nisi illo nocente non poterant.
von sina9994 am 30.06.2014
Es gefiel zunächst, den Hauptverantwortlichen selbst als schuldig zu erweisen: Dies war der passendste Übergang zu seinen Mittätern und Dienern, da die Mittäter und Diener nicht als schuldig hätten nachgewiesen werden können, wenn er nicht schuldig gewesen wäre.
von felicitas.c am 10.12.2017
Die erste Priorität war es, die Schuld von Classicus zu beweisen: Dies war der beste Weg, gegen seine Mittäter und Handlanger vorzugehen, da diese nicht als schuldig nachgewiesen werden konnten, wenn Classicus nicht zuerst als schuldig befunden wurde.