Nam ut illis erat moris, leges quas ut contrarias prioribus legibus arguebant, aliarum collatione convincere, ita nobis inesse repetundarum legi quod postularemus, cum hac ipsa lege tum aliis colligendum fuit; quod nequaquam blandum auribus imperitorum, tanto maiorem apud doctos habere gratiam debet, quanto minorem apud indoctos habet.
von lucas.t am 06.08.2023
Denn wie es ihre Gewohnheit war, Gesetze, die sie als widersprüchlich zu früheren Gesetzen behaupteten, durch Vergleich mit anderen Gesetzen zu beweisen, so war es für uns notwendig, das, was wir im Gesetz über Erpressungen forderten, sowohl aus diesem Gesetz selbst als auch aus anderen zu entnehmen; was, den Ohren der Unerfahrenen keineswegs schmeichelhaft, umso mehr Gunst bei den Gelehrten finden sollte, je weniger es bei den Ungebildeten Anklang findet.
von mathilda.u am 18.03.2019
Ebenso wie sie früher Gesetze durch den Vergleich mit anderen Gesetzen als widersprüchlich nachwiesen, mussten wir demonstrieren, dass das, was wir forderten, bereits im Erpressungsgesetz enthalten war, wobei wir sowohl dieses Gesetz selbst als auch andere als Beleg nutzten. Während dieser Ansatz bei unerfahrenen Zuhörern nicht sehr überzeugend wirkt, sollte er von Gelehrten umso mehr geschätzt werden, gerade weil er die Uninformierten weniger anspricht.