Ego et cornelius tacitus, adesse provincialibus iussi, existimavimus fidei nostrae convenire notum senatui facere excessisse priscum immanitate et saevitia crimina quibus dari iudices possent, cum ob innocentes condemnandos, interficiendos etiam, pecunias accepisset.
von hugo964 am 16.04.2014
Ich und Cornelius Tacitus, die angewiesen waren, den Provinzialen beizustehen, hielten es für vereinbar mit unserer Pflicht, dem Senat mitzuteilen, dass Priscus durch Grausamkeit und Unmenschlichkeit die Anklagepunkte überschritten hatte, für die Richter hätten ernannt werden können, da er Geld für die Verurteilung und sogar Hinrichtung unschuldiger Menschen angenommen hatte.
von nicolas.d am 30.07.2019
Als Tacitus und ich beauftragt wurden, den Provinzvertretern zu helfen, fühlten wir es als unsere Pflicht, den Senat darüber zu informieren, dass Priscus die üblichen Verbrechen, die vor Gericht verhandelt werden können, weit überschritten hatte, da er Bestechungsgelder angenommen hatte, um unschuldige Menschen zu verurteilen und sogar hinzurichten, wobei er äußerste Brutalität zeigte.