Proinde, si non errare videor, id ipsum quam voles brevi epistula, sed tamen scribe confirmabis enim iudicium meum; si erraro, longissimam para.
von conradt.903 am 14.12.2020
Wenn ich mich nicht irre, schreibe mir dasselbe in einem so kurzen Brief, wie du möchtest, aber schreibe dennoch, denn du wirst mein Urteil bestätigen; sollte ich mich geirrt haben, bereite einen sehr langen Brief vor.
von sophy.9929 am 21.06.2015
Also, wenn du findest, dass ich Recht habe, bestätige es mit einer kurzen Notiz - aber bitte schreib mir auf jeden Fall, denn das wird mein Urteil bestätigen. Wenn ich falsch liege, mach dich darauf gefasst, einen sehr langen Brief zu schreiben.