Uterque causam cum perorassent suam, dixisse fertur simius sententiam: tu non videris perdidisse quos petis; te credo subripuisse quod pulchre negas.
von cheyenne.t am 09.01.2014
Es wird überliefert, dass der Affe nach dem vollständigen Vortrag ihrer beider Sache folgendes Urteil sprach: Du scheinst das, was du suchst, nicht verloren zu haben; ich glaube, du habest das gestohlen, was du geschickt leugnest.
von neele.862 am 21.08.2019
Nachdem beide Parteien ihre Fälle vorgetragen hatten, soll der Affe als Richter folgendes Urteil gefällt haben: Du scheinst das, was du suchst, nicht wirklich verloren zu haben; und du, ich glaube, hast gestohlen, was du so entschieden leugnest.