Quod si lincuntur et insunt, haut erit ut merito inmortalis possit haberi, partibus amissis quoniam libata recessit.
von lillie956 am 28.04.2020
Wenn Teile zurückgelassen werden können, während andere verbleiben, kann es nicht rechtmäßig als unsterblich betrachtet werden, da es nach Verlust seiner Teile in einem verringerten Zustand zurückgezogen ist.
von malte.844 am 14.06.2024
Wenn sie aber zurückgelassen werden und innerhalb verbleiben, wird es nicht so sein, dass es rechtmäßig unsterblich gehalten werden kann, da es, seiner Teile beraubt, geschwächt zurückgewichen ist.