Quae postquam sunt audita, cum undique primores patrum et prioris anni consules increparent quod eas largitiones coetusque plebis in privata domo passi essent fieri, et novos consules quod exspectassent donec a praefecto annonae tanta res ad senatum deferretur, quae consulem non auctorem solum desideraret sed etiam vindicem, tum quinctius consules immerito increpari ait, qui constricti legibus de provocatione ad dissolvendum imperium latis, nequaquam tantum virium in magistratu ad eam rem pro atrocitate vindicandam quantum animi haberent.
von ali.r am 14.07.2020
Nachdem diese Dinge vernommen worden waren, als von allen Seiten die führenden Männer der Senatoren und die Konsuln des vorherigen Jahres [sie] tadelte, weil sie diese Verteilungen und Versammlungen des Volkes in einem Privathaus zugelassen hatten, und die neuen Konsuln, weil sie gewartet hatten, bis eine so bedeutende Angelegenheit vom Präfekten für Getreidversorgung an den Senat herangetragen wurde - eine Sache, die nicht nur einen Initiator, sondern auch einen Vollstrecker als Konsul erforderte - sagte Quinctius, dass die Konsuln zu Unrecht getadelt würden, die, durch die Gesetze über die Provokation gebunden, welche erlassen worden waren, um die Macht aufzulösen, keineswegs so viel Befugnis in ihrem Amt hatten, um diese Angelegenheit ihrer Schwere nach zu bestrafen, wie sie Geist besaßen.
von emile.8836 am 20.04.2020
Nachdem diese Nachricht vernommen wurde, begannen die führenden Senatoren und die Konsuln des Vorjahres von allen Seiten zu kritisieren. Sie verurteilten die vorherigen Amtsträger dafür, dass sie diese Zuwendungen und Volksversammlungen in einem Privathaus zugelassen hatten. Sie kritisierten auch die amtierenden Konsuln dafür, gewartet zu haben, bis der Getreidekommissar eine so wichtige Angelegenheit in den Senat brachte – eine Situation, die einen Konsul nicht nur zum Handeln, sondern auch zur Durchsetzung der Ordnung erforderte. Dann ergriff Quinctius das Wort und sagte, die Konsuln würden zu Unrecht kritisiert. Er erklärte, dass sie durch die Gesetze über das Berufungsrecht eingeschränkt seien, die erlassen worden waren, um die offizielle Macht zu begrenzen, und dass sie zwar den Willen hatten, diese ernste Angelegenheit angemessen zu bestrafen, ihr Amt ihnen jedoch nicht genügend Autorität dazu gab.