Fuere qui interpretarentur eadem hac horatia lege consulibus quoque et praetoribus, quia eisdem auspiciis quibus consules crearentur, cautum esse: iudicem enim consulem appellari.
von matthias974 am 08.10.2014
Einige Leute interpretierten, dass dieses gleiche Horatische Gesetz auch Konsuln und Prätoren schützte, da sie unter denselben religiösen Zeremonien gewählt wurden, und argumentierten, dass der Begriff Richter tatsächlich einen Konsul bezeichnete.
von lucia832 am 01.11.2019
Es gab solche, die diese Horazische Bestimmung dahingehend interpretierten, dass für Konsuln und Prätoren, da sie mit denselben Auspizien ernannt wurden wie Konsuln, festgelegt worden sei: Ein Konsul könne als Richter bezeichnet werden.