Quae refellitur interpretatio, quod iis temporibus nondum consulem iudicem sed praetorem appellari mos fuerit
von nelio.e am 07.04.2015
Diese Interpretation wird widerlegt, da es zu jener Zeit noch nicht Sitte war, den Richter Konsul, sondern Prätor zu nennen.
von lennart.8829 am 01.07.2020
Diese Interpretation ist falsch, da es zu jener Zeit noch nicht üblich war, einen Gerichtsbeamten einen Konsul zu nennen - stattdessen wurden sie Prätoren genannt.