In iis enim qui adserantur in libertatem, quia quiuis lege agere possit, id iuris esse: in ea quae in patris manu sit, neminem esse alium cui dominus possessione cedat.
von valentina863 am 03.09.2023
Denn im Fall derjenigen, die auf Freiheit beansprucht werden, da jedermann rechtliche Schritte einleiten kann, gilt folgendes Recht: Bei derjenigen, die sich in der Gewalt des Vaters befindet, gibt es niemanden anderen, dem ein Herr die Besitzansprüche abtreten könnte.
von jannis.8972 am 01.08.2013
In Freiheitsansprüchen kann zwar jeder rechtlich eingreifen, doch wenn eine Frau unter väterlicher Gewalt steht, gibt es niemanden, an den Eigentumsrechte übertragen werden können.