Hernici et latini iussi milites dare ex foedere, duaeque partes sociorum in exercitu, tertia civium fuit.
von janik.w am 31.07.2014
Die Herniker und Latiner wurden angewiesen, gemäß dem Vertrag Soldaten zu stellen, wobei zwei Teile des Heeres aus Verbündeten und der dritte Teil aus Bürgern bestand.
von alexandra.q am 24.11.2018
Die Herniker und Latiner wurden verpflichtet, gemäß ihres Bündnisvertrags Truppen zu stellen, wobei zwei Drittel der Armee aus Verbündeten und ein Drittel aus Bürgern bestanden.